Letzte Aktualisierung: 12. Januar 2026
Allgemeine Bestimmungen
Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für jede Bestellung auf der Website www.tagabike.eu von jeder Person, die als Verbraucher auftritt, im Folgenden als “KUNDE” bezeichnet. Die Website wird von der Gesellschaft betrieben Donno Bikes s.r.l., mit Sitz in Via Ugo la Malfa, 31 - 63074 San Benedetto del Tronto (AP), REA AP-259914, P.IVA 02400860447, im Folgenden “DONNO BIKES” genannt (Eigentümer der Marke Taga Family Bike und der Website) und ihre Partner, im Folgenden “PARTNER” genannt.
Mit der Aufgabe einer Bestellung auf der Website akzeptiert der KUNDE ausdrücklich die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen, die das Vertragsverhältnis mit DONNO BIKES und seinen PARTNERN regeln.
Die für einen PARTNER spezifischen allgemeinen Verkaufsbedingungen sind in den Dateien der von den PARTNERN verkauften und versendeten Produkte zugänglich und werden vom KUNDEN bei seiner Bestellung konsultiert. Diese Bedingungen können jederzeit und ohne Vorankündigung geändert werden, und das Datum ihrer Veröffentlichung auf der Website ist gleichbedeutend mit dem Datum ihres Inkrafttretens. Für laufende Verträge gelten jedoch weiterhin die Bedingungen, die zum Zeitpunkt des Verkaufsabschlusses in Kraft sind.
Diese Bedingungen regeln die auf der Website getätigten Käufe www.tagabike.eu, gemäß den Bestimmungen von Teil III, Titel III, Kapitel I, des Verbraucherschutzgesetzes, der Gesetzesverordnung Nr. 206/2005, geändert durch die Gesetzesverordnung Nr. 21/2014 und der Gesetzesverordnung Nr. 70/2003 über den elektronischen Handel.
ARTIKEL 1 - GEGENSTAND DES VERTRAGS
Mit diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen verkaufen DONNO BIKES und die PARTNER und der KUNDE erwirbt im Fernabsatz die auf der Website angegebenen und zum Verkauf angebotenen beweglichen Sachgüter www.tagabike.eu. Der Vertrag wird über das Internet geschlossen, indem der KUNDE auf die Adresse www.tagabike.eu und die Erteilung eines Auftrags nach dem auf der Website selbst beschriebenen Verfahren.
Bevor er seine Bestellung bestätigt, verpflichtet sich der Kunde, die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen zu lesen, insbesondere die von DONNO BIKES und den PARTNERN bereitgestellten vorvertraglichen Informationen.
Jede Bestellung, die über www.tagabike.eu impliziert den Abschluss eines Kaufvertrags bei DISTANCE in italienischer Sprache. In der E-Mail zur Bestätigung der Bestellung erhält der KUNDE auch den Link zum Herunterladen und Speichern einer Kopie dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen, wie in Artikel 51, Absatz 1 des Gesetzesdekrets 206/2005, geändert durch das Gesetzesdekret 21/2014, vorgesehen.
ARTIKEL 2 - VORVERTRAGLICHE INFORMATIONEN FÜR DEN VERBRAUCHER - ARTIKEL 49 DES GESETZESDEKRETS 206/2005
Vor dem Abschluss des Kaufvertrags nimmt der KUNDE die Eigenschaften der Waren zur Kenntnis, die in den einzelnen Produktblättern zum Zeitpunkt der Auswahl durch den KUNDEN dargestellt sind. Vor der Validierung der Bestellung mit “Zahlungspflicht” wird der KUNDE darüber informiert:
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Gesamtpreis der Waren einschließlich Steuern, mit Angabe der Versand- und sonstiger Kosten;
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Zahlungsmöglichkeiten;
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die Frist, innerhalb derer DONNO BIKES sich verpflichtet, die Ware zu liefern;
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Bedingungen und Modalitäten für die Ausübung des Widerrufsrechts (Art. 6 dieser Bedingungen) sowie das Muster-Widerrufsformular in Anhang I, Teil B des Gesetzesdekrets 21/2014;
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die Information, dass der KUNDE im Falle des Widerrufs die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen hat;
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das Bestehen der gesetzlichen Konformitätsgarantie für die gekauften Waren;
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die Bedingungen des Kundendienstes und der kommerziellen Garantien von DONNO BIKES.
Der KUNDE kann jederzeit und in jedem Fall vor Vertragsabschluss von den Informationen über DONNO BIKES, der geografischen Adresse, der Telefon- und Faxnummer und der E-Mail-Adresse Kenntnis nehmen, die ebenfalls unten aufgeführt sind:
DONNO BIKES SRL Firmensitz: VIA UGO LA MALFA, 31 - SAN BENEDETTO DEL TRONTO 63074 - (AP) Tel. +39 375 7060406 - Email: info@donnobikes.com, info@tagabike.eu
ARTIKEL 3 - ABSCHLUSS UND WIRKSAMKEIT DES VERTRAGS
Der Kaufvertrag gilt als abgeschlossen, wenn DONNO BIKES dem KUNDEN eine E-Mail zur Bestätigung der Bestellung schickt. Die E-Mail enthält die Daten des KUNDEN und die Bestellnummer, den Preis der gekauften Ware, die Versandkosten, die Lieferadresse, an die die Ware geschickt wird, und den Link, um eine Kopie dieser Bedingungen ausdrucken und archivieren zu können.
Der KUNDE verpflichtet sich, die Richtigkeit der in der oben genannten E-Mail enthaltenen personenbezogenen Daten zu überprüfen und DONNO BIKES unverzüglich über etwaige Korrekturen/Änderungen zu informieren.
DONNO BIKES verpflichtet sich, die auf der Website verkauften Artikel so gut wie möglich zu beschreiben und darzustellen. Dennoch kann es zu Fehlern, Ungenauigkeiten oder kleinen Unterschieden zwischen dem auf der Website dargestellten Produkt und dem tatsächlichen Produkt kommen. Außerdem können die Fotos der auf der Website präsentierten Produkte www.tagabike.eu stellen keinen Vertragsbestandteil dar, da sie lediglich als repräsentativ anzusehen sind.
DONNO BIKES verpflichtet sich, die Ware innerhalb von 30 Tagen, nachdem DONNO BIKES dem KUNDEN eine E-Mail mit der Auftragsbestätigung geschickt hat, zu versenden.
ARTIKEL 4 - VERFÜGBARKEIT DER PRODUKTE
Die Verfügbarkeit der Produkte bezieht sich auf die tatsächliche Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Bestellung durch den KUNDEN. Diese Verfügbarkeit muss in jedem Fall als rein indikativ betrachtet werden, da:
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Die Produkte können vor der Bestätigung der Bestellung an andere KUNDEN verkauft werden, da sich mehrere Benutzer gleichzeitig auf der Website befinden;
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eine IT-Anomalie auftreten könnte, durch die ein Produkt zum Kauf angeboten wird, das in Wirklichkeit nicht erhältlich ist.
Auch nach der von DONNO BIKES gesendeten Auftragsbestätigung per E-Mail kann es zu einer teilweisen oder vollständigen Nichtverfügbarkeit der Ware kommen. In diesen Fällen wird die Bestellung automatisch mit der Eliminierung des oder der nicht verfügbaren Produkte korrigiert und der KUNDE wird unverzüglich per E-Mail informiert; mit dieser E-Mail wird der Kunde auch über die Modalitäten und den Zeitplan für die Rückerstattung der gezahlten Beträge informiert.
ARTIKEL 4.1 - MASSGESCHNEIDERTE ANGEBOTE
Der KUNDE hat die Möglichkeit, ein individuelles Angebot anzufordern, indem er sich direkt an DONNO BIKES wendet. Personalisierte Angebote werden ausschließlich über die spezielle Website bearbeitet angebot.donnobikes.com (oder ein von der Firma zur Verfügung gestelltes Äquivalent). Die Produkte, die in dem kundenspezifischen Angebot enthalten sind, können notwendigen Änderungen unterliegen und folglich nicht genau den technischen Merkmalen entsprechen, die auf der Hauptseite angegeben sind www.tagabike.eu. Diese Änderungen werden vorgenommen, um die Verwirklichung des dem KUNDEN gewidmeten Angebots zu gewährleisten. DONNO BIKES behält sich das Recht vor, solche Änderungen vorzunehmen, ohne den KUNDEN davon in Kenntnis setzen zu müssen, vorausgesetzt, dass das Endprodukt weiterhin dem bestellten Typ entspricht und die vom KUNDEN gewünschten Funktionen erfüllt. Mit der Annahme des personalisierten Angebots nimmt der KUNDE die oben genannten Bedingungen zur Kenntnis und akzeptiert sie.
ARTIKEL 5 - ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Zahlung durch den KUNDEN kann erfolgen durch:
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Kredit-/Debitkarte (akzeptierte Kreditkarten: Visa, MasterCard, American Express, Postepay);
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Paypal;
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Satispay für Bestellungen, die 500,00 € nicht überschreiten;
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Google Pay;
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Klarna für Bestellungen zwischen € 35,00 und € 1.500,00;
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Geschenk-/Rückgabepapier;
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Treuegutscheine;
- Finanzierung
Die Kommunikation im Zusammenhang mit der Zahlung und die vom KUNDEN bei der Zahlung mitgeteilten Daten erfolgen über besonders gesicherte Leitungen. Die Sicherheit der Zahlung per Kreditkarte wird durch die VBV (Verified by VISA) und SCM (Security Code Mastercard) Zertifizierung garantiert. Falls der KUNDE die vom Verkäufer angebotenen Finanzdienstleistungen (z.B. Ratenzahlung, Nachzahlung usw.) oder Zahlungsarten, die die Anwendung von Provisionen vorsehen, in Anspruch nimmt, gehen die Kosten für die beantragte Dienstleistung in vollem Umfang zu Lasten des KUNDEN.
ARTIKEL 6 - PREISE
Alle auf der Website angezeigten Produktverkaufspreise www.tagabike.eu sind in Euro angegeben und enthalten die Mehrwertsteuer und ggf. den WEEE-Beitrag. Die Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten, sondern werden beim Abschluss des Kaufvorgangs vor der Zahlung angegeben und berechnet. Der KUNDE akzeptiert das Recht von DONNO BIKES, seine Preise jederzeit zu ändern; die Waren werden jedoch auf der Grundlage der Preise in Rechnung gestellt, die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website angegeben und in der Bestätigungs-E-Mail von DONNO BIKES an den KUNDEN angegeben sind. Im Falle eines informatischen, manuellen, technischen oder sonstigen Fehlers, der zu einer wesentlichen, von DONNO BIKES nicht vorhergesehenen Änderung des Verkaufspreises für die Öffentlichkeit führen kann, die diesen exorbitant oder eindeutig lächerlich macht, wird die Bestellung als ungültig betrachtet und storniert und der vom KUNDEN gezahlte Betrag wird innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Stornierung zurückerstattet.
ARTIKEL 7 - WIDERRUFSRECHT
Die Widerrufsbelehrung finden Sie auf der folgenden Seite: https://tagabike.eu/spedizione-e-resi/
ARTIKEL 8 - RECHTLICHE GARANTIE DER KONFORMITÄT
Nur Verbraucher - d. h. natürliche Personen, die ein Produkt zur Verwendung außerhalb einer gewerblichen, unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeit erworben haben - können von der gesetzlichen Garantie profitieren. Rechnungen mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines Unternehmers oder Gewerbetreibenden können daher nicht in den Genuss der gesetzlichen Garantie kommen. Gemäß dem Verbrauchergesetzbuch kann ein Verbraucher vom Verkäufer eines Produkts verlangen, dass er die Rechtsmittel der gesetzlichen Garantie für Konformitätsmängel anwendet, die innerhalb von 24 Monaten nach der Lieferung des Produkts zutage getreten sind. Der Verbraucher muss den Mangel innerhalb von 2 Monaten nach dessen Entdeckung melden. Der Verbraucher kann die Rechtsmittel der gesetzlichen Garantie in Anspruch nehmen, wenn er einen Kaufnachweis (z. B. Steuerbeleg/Quittung) für das Produkt vorlegen kann. Es ist daher wichtig, die Quittung über den Kauf des Produkts stets aufzubewahren.
Bei Erhalt mangelhafter Produkte oder von Produkten, die in keinem Fall mit den erteilten Aufträgen übereinstimmen, hat der KUNDE Anspruch auf die kostenlose Wiederherstellung der Konformität des Produkts durch Reparatur oder Ersatz, gemäß dem Verbrauchergesetzbuch.
Das als defekt oder nicht konform geltende Produkt wird von einer von Donno Bikes zugelassenen Werkstatt diagnostiziert, um das Bestehen des Garantieanspruchs zu überprüfen. Wird bei der Diagnose festgestellt, dass das Produkt einen Konformitätsfehler aufweist (d. h. dass die im Verbraucherkodex festgelegten Bedingungen erfüllt sind), wird der Verbraucher über die voraussichtliche Reparaturdauer informiert.
Stellt sich bei der Diagnose heraus, dass die im Verbraucherkodex genannten Bedingungen nicht erfüllt sind (z. B. wenn der Mangel auf eine unsachgemäße Verwendung des Produkts durch den Verbraucher zurückzuführen ist), setzt sich Donno Bikes mit dem Verbraucher in Verbindung, um ihn über die Art des Mangels und die voraussichtlichen Reparaturkosten zu informieren. Diese Kosten gehen vollständig zu Lasten des Verbrauchers, ebenso wie die eventuellen Transport-/Versandkosten für das Produkt. Darüber hinaus kann der Verbraucher in einigen Fällen die Kosten für die erstellte Diagnose tragen. Diese Kosten werden dem Verbraucher im Voraus mitgeteilt, wenn das Produkt zur Diagnose geliefert wird.
In Fällen, in denen die gesetzliche Gewährleistung nicht gilt, verlangt Donno Bikes vom Verbraucher die Genehmigung des Kostenvoranschlags für die Reparatur, bevor mit den Arbeiten begonnen wird. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass die gesetzliche Gewährleistung nicht gilt und nicht auf den neuen Käufer übertragen wird. Folglich übernimmt der Verkäufer keine Haftung für eventuelle Vertragswidrigkeiten oder Mängel der Ware, die bei späteren Transaktionen zwischen Privatpersonen auftreten können.
ARTIKEL 9 - ART DER ZUSTELLUNG
DONNO BIKES nimmt nur Bestellungen für die Lieferung innerhalb des italienischen Staatsgebiets an, mit Ausnahme des Gebiets von San Marino und der Vatikanstadt. Die Produkte werden per Expresskurier an die vom KUNDEN bei der Bestellung angegebene Adresse geliefert, und zwar innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der von DONNO BIKES gesendeten E-Mail zur Bestätigung der Bestellung durch den KUNDEN.
Die PARTNER verpflichten sich, die Waren gemäß den in ihren spezifischen Verkaufsbedingungen festgelegten Fristen zu versenden und zu liefern.
Für jede auf der Website aufgegebene Bestellung www.tagabike.eu, stellt DONNO BIKES eine Rechnung für die gelieferte Ware aus. Die Rechnung ist nach der Bearbeitung der Bestellung in der Rubrik “Meine Bestellungen” im Bereich “Mein Online-Konto” des KUNDEN verfügbar und ausdruckbar. Die Rechnung enthält die vom KUNDEN während des Kaufvorgangs gemachten Angaben. Nach der Ausstellung der Rechnung ist es nicht mehr möglich, die auf der Rechnung angegebenen Daten zu ändern.
ARTIKEL 10 - HAFTUNG
DONNO BIKES haftet nicht für Unzulänglichkeiten, die auf höhere Gewalt oder unvorhersehbare Umstände zurückzuführen sind, auch wenn diese auf Störungen und Unzulänglichkeiten des Internetnetzes zurückzuführen sind, wenn sie nicht in der Lage ist, den Auftrag innerhalb der vertraglich festgelegten Frist auszuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verantwortung von DONNO BIKES in keinem Fall bei einer vollständigen oder teilweisen Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen, die dem KUNDEN zuzuschreiben sind, geltend gemacht werden kann; DONNO BIKES haftet nicht, wenn es aufgrund von Unzulänglichkeiten, die auf höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse zurückzuführen sind, nicht in der Lage ist, den Auftrag innerhalb der vertraglich festgelegten Frist auszuführen, auch wenn dies auf Störungen und Ineffizienzen des Internetnetzes zurückzuführen ist.
ARTIKEL 11 - ZUGANG ZUM GELÄNDE
Der KUNDE hat das Recht, die Website zu konsultieren und Einkäufe zu tätigen. Eine andere, insbesondere kommerzielle Nutzung der Website oder ihres Inhalts ist nicht gestattet. Die Integrität der audiovisuellen Elemente dieser Website und die verwendeten Technologien bleiben Eigentum von DONNO BIKES und sind durch das Recht auf geistiges Eigentum geschützt.
ARTIKEL 12 - COOKIES
Die Website www.tagabike.eu verwendet ”Cookies”. Cookies sind elektronische Dateien, die Informationen über die Navigation des KUNDEN auf der Website speichern (aufgerufene Seiten, Datum und Uhrzeit des Besuchs usw.) und die es DONNO BIKES ermöglichen, seinen Kunden einen personalisierten Service anzubieten. Donno Bikes informiert den Kunden über die Möglichkeit, die Erstellung solcher Dateien über das Konfigurationsmenü des Internets zu deaktivieren. Es versteht sich von selbst, dass dies den Kunden daran hindert, mit dem Online-Kauf fortzufahren. Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte die Cookie-Politik in der Fußzeile der Website.
ARTIKEL 13 - INTEGRITÄT
Die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen umfassen die Gesamtheit der Klauseln, aus denen sie bestehen. Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen als ungültig erachtet oder durch ein Gesetz, eine Verordnung oder infolge einer Entscheidung eines zuständigen Gerichts für ungültig erklärt werden, bleiben die anderen Bestimmungen weiterhin in vollem Umfang gültig und wirksam.
ARTIKEL 15 - ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSBARKEIT
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Online-Verkauf unterliegen dem italienischen Recht. Jede Streitigkeit, die nicht gütlich beigelegt werden kann, unterliegt der ausschließlichen Zuständigkeit des Gerichts des Wohnsitzes oder des Sitzes des KUNDEN, wenn dieser sich auf dem Staatsgebiet befindet. In jedem Fall besteht die Möglichkeit, das in Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 vorgesehene Schlichtungsverfahren zur Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung und Ausführung der vorliegenden Verkaufsbedingungen in Anspruch zu nehmen, indem die folgende Website aufgerufen wird: https://webgate.ec.europa.eu/odr
VOLLTEXT DER ARTIKEL 128 BIS 135 DES VERBRAUCHERSCHUTZGESETZES
(Es folgt der unveränderte Wortlaut der Gesetzesartikel, wie er im Original vorliegt, da es sich um nationale Rechtsvorschriften handelt, die unabhängig vom Standort gelten)
TITEL III Gesetzliche Konformitätsgarantien und kommerzielle Garantien für Verbrauchsgüter KAPITEL I Der Verkauf von Waren
Artikel 128 Anwendungsbereich und Definitionen
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Dieses Kapitel regelt bestimmte Aspekte von Kaufverträgen, die zwischen einem Verbraucher und einem Verkäufer geschlossen werden, einschließlich der Vertragsmäßigkeit der Ware, der Rechtsbehelfe bei Vertragswidrigkeit, der Art und Weise der Ausübung dieser Rechtsbehelfe und der vertraglichen Garantien. Für diese Zwecke werden Tausch- und Lieferverträge sowie Ausschreibungsverträge, Bauaufträge und alle anderen Verträge, die in jedem Fall die Lieferung von herzustellenden oder zu erzeugenden Waren zum Gegenstand haben, Kaufverträgen gleichgestellt.
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a) Kaufvertrag: jeder Vertrag, durch den der Verkäufer das Eigentum an einer Ware auf den Verbraucher überträgt oder sich dazu verpflichtet, und der Verbraucher den Preis zahlt oder sich zur Zahlung des Preises verpflichtet; b) Verbraucher: die in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a) genannte natürliche Person; c) Verkäufer jede natürliche oder juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit, auch durch eine andere Person, die in ihrem Namen oder für ihre Rechnung handelt, die in Absatz 1 Satz 1 genannten Verträge nutzt, einschließlich eines Plattformanbieters, wenn dieser zu Zwecken handelt, die im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit liegen, und als Vertragspartner des Verbrauchers für die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen handelt; d) Hersteller der Hersteller einer Ware, der Importeur einer Ware in das Gebiet der Union oder jede andere Person, die sich als Hersteller ausgibt, indem sie ihren Namen, ihr Warenzeichen oder ein anderes unterscheidungskräftiges Zeichen an der Ware anbringt; e) Ware:
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alle beweglichen materiellen Güter, einschließlich der zu montierenden; Wasser, Gas und Elektrizität, wenn sie für den Verkauf in einem bestimmten Volumen oder einer bestimmten Menge abgepackt sind;
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alle beweglichen körperlichen Gegenstände, die digitale Inhalte oder einen digitalen Dienst enthalten oder mit diesen in einer Weise verbunden sind, dass das Fehlen dieser digitalen Inhalte oder digitalen Dienste die Erfüllung der dem Gegenstand eigenen Funktionen verhindern würde (“Waren mit digitalen Elementen”);
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lebende Tiere; f) digitale Inhalte: Daten, die in digitalem Format produziert und bereitgestellt werden; g) digitale Dienstleistung:
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eine Dienstleistung, die es dem Verbraucher ermöglicht, Daten in digitaler Form zu erstellen, umzuwandeln, zu speichern oder darauf zuzugreifen; oder
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eine Dienstleistung, die die gemeinsame Nutzung von Daten in digitalem Format, die vom Verbraucher oder anderen Nutzern dieser Dienstleistung hochgeladen oder erstellt wurden, oder jede andere Interaktion mit solchen Daten ermöglicht; h) Kompatibilität: die Fähigkeit der Ware, mit Hardware oder Software zu funktionieren, mit der Waren derselben Art normalerweise verwendet werden, ohne dass die Waren, die Hardware oder die Software umgerüstet werden müssen; i) Funktionalität: die Fähigkeit der Ware, alle ihre Funktionen im Hinblick auf ihren Zweck zu erfüllen; l) Interoperabilität die Fähigkeit der Ware, mit anderer Hardware oder Software als derjenigen zu funktionieren, mit der Waren derselben Art üblicherweise verwendet werden; m) dauerhafter Datenträger: jedes Instrument, das es dem Verbraucher oder Verkäufer ermöglicht, an ihn persönlich gerichtete Informationen so zu speichern, dass sie für einen dem Verwendungszweck angemessenen Zeitraum abgerufen werden können, und das die identische Wiedergabe der gespeicherten Informationen ermöglicht; n) vertragliche Garantie jede dem Verbraucher gegenüber eingegangene Verpflichtung eines Verkäufers oder Herstellers (des “Garantiegebers”), zusätzlich zu seinen gesetzlichen Verpflichtungen in Bezug auf die Konformitätsgarantie den gezahlten Preis zu erstatten, die Ware zu ersetzen, zu reparieren oder anderweitig zu bearbeiten, wenn die Ware nicht den in der Garantieerklärung oder in der einschlägigen Werbung, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder davor verfügbar war, genannten Eigenschaften oder sonstigen Anforderungen, die nicht die Konformität betreffen, entspricht; o) Haltbarkeit: die Fähigkeit der Waren, ihre spezifischen Funktionen und Leistungen bei normalem Gebrauch aufrechtzuerhalten; p) kostenlos: ohne die zur Herstellung der Konformität der Waren erforderlichen Kosten, insbesondere Versand-, Transport-, Arbeits- und Materialkosten; q) öffentliche Versteigerung: eine Verkaufsmethode, bei der Waren oder Dienstleistungen vom Verkäufer Verbrauchern angeboten werden, die an der Versteigerung teilnehmen oder die Möglichkeit haben, persönlich an der Versteigerung teilzunehmen, die im Rahmen eines von einem Auktionator durchgeführten transparenten Wettbewerbsverfahrens durchgeführt wird und bei der der erfolgreiche Bieter die Waren oder Dienstleistungen erwerben muss.
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Die Bestimmungen dieses Kapitels gelten nicht für Verträge über die Lieferung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen, die in den Anwendungsbereich der Bestimmungen zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/770 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 über bestimmte Aspekte von Verträgen über die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen fallen. Sie gelten für digitale Inhalte oder digitale Dienstleistungen, die in Waren im Sinne des Absatzes 2 Buchstabe e Nummer 2 eingebettet oder mit ihnen verbunden sind und die mit den Waren aufgrund des Kaufvertrags geliefert werden, unabhängig davon, ob die genannten digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen vom Verkäufer oder von einem Dritten bereitgestellt werden. Ist es zweifelhaft, ob die Bereitstellung eines integrierten oder verbundenen digitalen Inhalts oder einer digitalen Dienstleistung Teil des Kaufvertrags ist, so wird vermutet, dass diese Bereitstellung Teil des Kaufvertrags ist.
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Die Bestimmungen dieses Kapitels gelten auch nicht für: a) den materiellen Datenträger, der lediglich als Träger der digitalen Inhalte dient; b) Waren, die der Zwangsversteigerung unterliegen oder auf andere Weise von Justizbehörden, einschließlich durch Übertragung an Notare, oder auf andere gesetzlich vorgesehene Weise verkauft werden.
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(1) Die Bestimmungen dieses Kapitels gelten für den Verkauf gebrauchter Güter unter Berücksichtigung der Zeit ihres vorherigen Gebrauchs, beschränkt auf Mängel, die nicht auf den normalen Gebrauch der Sache zurückzuführen sind, auch wenn sie in öffentlichen Versteigerungen verkauft werden, wenn die Verbraucher nicht klar und vollständig über die Nichtanwendbarkeit der Bestimmungen dieses Kapitels informiert wurden.
Artikel 129 Vertragskonformität der Waren
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Der Verkäufer stellt dem Verbraucher Waren zur Verfügung, die den Anforderungen der Absätze 2 und 3 und den Bestimmungen der Artikel 130 und 131 entsprechen, soweit sie vorbehaltlich des Artikels 132 vereinbar sind.
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Um mit dem Kaufvertrag übereinstimmen zu können, müssen die Waren gegebenenfalls die folgenden subjektiven Anforderungen erfüllen (a) Sie müssen der vertraglichen Beschreibung, dem Typ, der Menge und der Qualität entsprechen und die im Kaufvertrag vorgesehenen Funktionen, Kompatibilität, Interoperabilität und sonstigen Eigenschaften aufweisen; b) sie müssen für jede vom Verbraucher beabsichtigte besondere Verwendung geeignet sein, die dem Verkäufer vom Verbraucher spätestens zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags zur Kenntnis gebracht wurde und die der Verkäufer akzeptiert hat; c) sie müssen zusammen mit sämtlichem im Kaufvertrag vorgesehenen Zubehör und allen Anleitungen, einschließlich derjenigen für die Installation, geliefert werden; und d) sie müssen mit den im Kaufvertrag vorgesehenen Aktualisierungen geliefert werden.
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Neben der Erfüllung der subjektiven Konformitätsanforderungen müssen die Waren, um mit dem Kaufvertrag übereinstimmen zu können, gegebenenfalls folgende objektive Anforderungen erfüllen (a) Sie müssen für die Zwecke geeignet sein, für die Waren der gleichen Art üblicherweise verwendet werden, gegebenenfalls unter Berücksichtigung sonstiger Vorschriften des nationalen Rechts und des Unionsrechts, technischer Normen oder - in Ermangelung solcher Normen - der für den betreffenden Bereich geltenden Branchenkodizes; b) sie müssen gegebenenfalls die Beschaffenheit aufweisen und der Beschreibung eines Musters oder Modells entsprechen, das der Verkäufer dem Verbraucher vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt hat; c) sie müssen gegebenenfalls zusammen mit dem Zubehör, einschließlich der Verpackung, der Montageanleitung oder sonstiger Hinweise, geliefert werden, deren Erhalt der Verbraucher vernünftigerweise erwarten kann d) die Menge und die Eigenschaften und sonstigen Merkmale - auch in Bezug auf Haltbarkeit, Funktionalität, Kompatibilität und Sicherheit - aufweisen, die bei Waren der gleichen Art üblicherweise anzutreffen sind und die der Verbraucher unter Berücksichtigung der Art der Ware und der öffentlichen Äußerungen des Verkäufers oder anderer Personen auf früheren Stufen der Handelskette, einschließlich des Herstellers, insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett, vernünftigerweise erwarten kann.
Artikel 130 Pflichten des Verkäufers und Verhalten des Verbrauchers
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Der Verkäufer ist durch die in Artikel 129 Absatz 3 Buchstabe d) genannten öffentlichen Äußerungen nicht gebunden, wenn er - auch hilfsweise - nachweist, dass a) er von der betreffenden öffentlichen Äußerung keine Kenntnis hatte und bei Anwendung der üblichen Sorgfalt auch nicht hätte haben können; b) die öffentliche Äußerung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleicher oder ähnlicher Weise berichtigt wurde, wie sie gemacht worden war; c) die Kaufentscheidung durch die öffentliche Äußerung nicht beeinflusst wurde.
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Bei Waren mit digitalen Elementen ist der Verkäufer verpflichtet, den Verbraucher über verfügbare Aktualisierungen, einschließlich Sicherheitsaktualisierungen, die zur Aufrechterhaltung der Konformität dieser Waren erforderlich sind, auf dem Laufenden zu halten und dem Verbraucher diese Aktualisierungen innerhalb des Zeitraums zur Verfügung zu stellen (a) die der Verbraucher in Anbetracht der Art und des Zwecks der Waren und der digitalen Elemente und unter Berücksichtigung der Umstände und der Art des Vertrags vernünftigerweise erwarten kann, wenn der Kaufvertrag eine einmalige Lieferung der digitalen Inhalte oder der digitalen Dienstleistung vorsieht, oder b) gemäß Artikel 133 Absatz 2 bzw. Absatz 3, wenn der Kaufvertrag eine fortlaufende Lieferung der digitalen Inhalte oder der digitalen Dienstleistung über einen bestimmten Zeitraum vorsieht.
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Installiert der Verbraucher die gemäß Absatz (2) zur Verfügung gestellten Aktualisierungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist, so haftet der Verkäufer nicht für Vertragswidrigkeiten, die allein auf das Fehlen der betreffenden Aktualisierung zurückzuführen sind, vorausgesetzt, dass: (a) der Verkäufer den Verbraucher über die Verfügbarkeit der Aktualisierung und die Folgen der Nichtinstallation durch den Verbraucher informiert hat; und (b) die Nichtinstallation der Aktualisierung durch den Verbraucher oder ihre fehlerhafte Installation nicht auf Mängel in den Installationsanweisungen des Verkäufers für den Verbraucher zurückzuführen ist.
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Eine Vertragswidrigkeit im Sinne von Artikel 129 Absatz 3 und Artikel 130 Absatz 2 liegt nicht vor, wenn der Verbraucher zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass eine bestimmte Eigenschaft der Waren von den in diesen Bestimmungen festgelegten objektiven Konformitätsanforderungen abweicht, und der Verbraucher diese Abweichung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags ausdrücklich und gesondert akzeptiert hat.
Artikel 131 Unsachgemäßer Einbau von Waren
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Jede Vertragswidrigkeit, die auf eine unsachgemäße Installation der Ware zurückzuführen ist, gilt als Vertragswidrigkeit der Ware, wenn: a) die Installation im Kaufvertrag vorgesehen ist und vom Verkäufer oder unter seiner Verantwortung vorgenommen wurde; oder b) die Installation, die auf Kosten des Verbrauchers vorzunehmen ist, vom Verbraucher vorgenommen wurde und die unsachgemäße Installation auf Mängel in der vom Verkäufer oder - im Falle von Waren mit digitalen Elementen - vom Verkäufer oder vom Anbieter des digitalen Inhalts oder der digitalen Dienstleistung zur Verfügung gestellten Installationsanleitung zurückzuführen ist.
Artikel 132 Rechte Dritter
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Die in Artikel 135-bis vorgesehenen Rechtsbehelfe erstrecken sich auf Fälle der Verhinderung oder Einschränkung der Nutzung der verkauften Waren gemäß den Bestimmungen der Artikel 129 und 130, die sich aus einer Einschränkung ergeben, die sich aus der Verletzung von Rechten Dritter, insbesondere von Rechten des geistigen Eigentums, ergibt, unbeschadet anderer Bestimmungen der Rechtsordnung über die Nichtigkeit, Anfechtung oder sonstige Beendigung des Vertrages.
Artikel 133 Die Haftung des Verkäufers
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Der Verkäufer haftet gegenüber dem Verbraucher für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung des Gutes gemäß Artikel 61 besteht und die innerhalb von zwei Jahren nach diesem Zeitpunkt offenbar wird. Ungeachtet der Bestimmungen von § 130 Absatz 2 gilt dieser Absatz auch für Güter mit digitalen Elementen.
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Sieht der Kaufvertrag bei Waren mit digitalen Bestandteilen eine fortlaufende Lieferung der digitalen Inhalte oder der digitalen Dienstleistung während eines bestimmten Zeitraums vor, so haftet der Verkäufer auch für jede Vertragswidrigkeit der digitalen Inhalte oder der digitalen Dienstleistung, die innerhalb von zwei Jahren nach der Lieferung der Waren mit digitalen Bestandteilen auftritt oder offensichtlich wird. Sieht der Vertrag eine fortlaufende Lieferung für mehr als zwei Jahre vor, so haftet der Verkäufer für jede Vertragswidrigkeit der digitalen Inhalte oder der digitalen Dienstleistung, die während des Zeitraums auftritt oder offensichtlich wird, in dem die digitalen Inhalte oder die digitale Dienstleistung gemäß dem Kaufvertrag zu liefern sind.
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Ansprüche wegen Mängeln, die der Verkäufer nicht arglistig verschwiegen hat, verjähren in jedem Fall innerhalb von sechsundzwanzig Monaten nach Ablieferung der Ware; der Verbraucher, der auf Erfüllung des Vertrages in Anspruch genommen wird, kann jedoch stets die Rechte aus Artikel 135-bis geltend machen.
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Bei gebrauchten Sachen können die Parteien die Dauer der Haftung nach Abs. (1) und (2) und die Verjährungsfrist nach Abs. (3) auf einen Zeitraum von mindestens einem Jahr beschränken.
Artikel 134 Rückgriffsrecht
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Haftet der Letztverkäufer gegenüber dem Verbraucher wegen einer Vertragswidrigkeit, die auf eine Handlung oder Unterlassung einer Person in den vorhergehenden Stufen derselben Kette von Vertriebsverträgen zurückzuführen ist, einschließlich der Nichtbereitstellung von Aktualisierungen für Waren mit digitalen Elementen gemäß Artikel 130 Absatz 2, so hat der Letztverkäufer ein Rückgriffsrecht auf die in der Kette von Handelsgeschäften verantwortliche Person oder Personen.
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Der Letztverkäufer, der den Rechtsbehelfen des Verbrauchers nachgekommen ist, kann innerhalb eines Jahres nach Erbringung der Dienstleistung eine Regressklage gegen den oder die Schuldner erheben, um die Rückerstattung des Geleisteten zu erwirken.
Artikel 135 Die Beweislast
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Bis zum Beweis des Gegenteils wird vermutet, dass eine Vertragswidrigkeit, die innerhalb eines Jahres nach der Lieferung der Waren offenbar wird, bereits zu diesem Zeitpunkt bestand, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Waren oder der Art der Vertragswidrigkeit unvereinbar. Dieser Absatz gilt auch für Waren mit digitalen Elementen.
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Bei Waren mit digitalen Elementen, bei denen der Kaufvertrag die fortlaufende Bereitstellung des digitalen Inhalts oder der digitalen Dienstleistung während eines bestimmten Zeitraums vorsieht, trägt der Verkäufer die Beweislast dafür, ob der digitale Inhalt oder die digitale Dienstleistung innerhalb des in § 133 Absatz 2 genannten Zeitraums vertragsgemäß war, wenn die Vertragswidrigkeit innerhalb des in diesem Abschnitt genannten Zeitraums offenbar wird.
Artikel 135-bis Abhilfemaßnahmen
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Im Falle der Vertragswidrigkeit der Waren hat der Verbraucher das Recht, die Vertragswidrigkeit der Waren wiederherzustellen oder eine anteilige Minderung des Preises zu erhalten oder den Vertrag unter den in den folgenden Unterabsätzen genannten Bedingungen aufzulösen.
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Zur Behebung der Vertragswidrigkeit kann der Verbraucher zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung wählen, sofern die gewählte Abhilfemaßnahme nicht unmöglich ist oder dem Verkäufer im Vergleich zur alternativen Abhilfemaßnahme keine unverhältnismäßig hohen Kosten verursacht, wobei alle Umstände und insbesondere Folgendes zu berücksichtigen sind: a) der Wert, den die Ware ohne die Vertragswidrigkeit hätte, b) das Ausmaß der Vertragswidrigkeit und c) die Möglichkeit, die alternative Abhilfemaßnahme ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher durchzuführen.
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Der Verkäufer kann die Herstellung des vertragsgemäßen Zustands verweigern, wenn Nachbesserung und Ersatzlieferung unmöglich sind oder wenn die Kosten, die der Verkäufer zu tragen hätte, unter Berücksichtigung aller Umstände, einschließlich der in Abs.) genannten, unverhältnismäßig sind.
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Der Verbraucher hat Anspruch auf eine angemessene Minderung des Preises oder auf Rückgängigmachung des Kaufvertrags gemäß Artikel 135-quater, wenn: a) der Verkäufer die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht vorgenommen hat oder die Nachbesserung oder Ersatzlieferung, soweit möglich, nicht gemäß Artikel 135-ter Absätze 1, 2 und 3 vorgenommen hat oder die Herstellung des vertragsgemäßen Zustands gemäß Absatz 3 verweigert hat; b) eine Vertragswidrigkeit trotz des Versuchs des Verkäufers, den vertragsgemäßen Zustand herzustellen, offensichtlich wird (c) die Vertragswidrigkeit so schwerwiegend ist, dass sie die sofortige Herabsetzung des Preises oder die Auflösung des Kaufvertrags rechtfertigt, oder d) der Verkäufer erklärt hat oder aus den Umständen ersichtlich ist, dass er die Vertragswidrigkeit nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher beheben wird.
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Der Verbraucher hat nicht das Recht, den Vertrag zu kündigen, wenn die Vertragswidrigkeit nur geringfügig ist. Die Beweislast für die Geringfügigkeit des Mangels obliegt dem Verkäufer.
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Der Verbraucher kann die Erfüllung eines Teils des Preises so lange verweigern, bis der Verkäufer seine Verpflichtungen aus diesem Kapitel erfüllt hat. Die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Einrede des nicht erfüllten Vertrages und über das Zusammentreffen von Handlungen des Verbrauchers bleiben hiervon unberührt.
Artikel 135b Reparatur oder Ersatz
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Die Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat zu erfolgen: a) unentgeltlich; b) innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem der Verkäufer vom Verbraucher über die Vertragswidrigkeit unterrichtet worden ist; und c) ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher unter Berücksichtigung der Art des Gutes und des Zwecks, für den der Verbraucher das Gut bestimmt hat.
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Soll die Vertragswidrigkeit durch Nachbesserung oder Ersatz der Ware behoben werden, so hat der Verbraucher diese dem Verkäufer zur Verfügung zu stellen. Der Verkäufer nimmt die ersetzte Ware auf seine Kosten zurück.
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Erfordert die Nachbesserung den Ausbau des Gutes, das in einer Weise eingebaut war, die der Art und dem Zweck des Gutes vor Auftreten der Vertragswidrigkeit entsprach, oder erweist es sich als notwendig, das Gut zu ersetzen, so umfasst die Verpflichtung zur Nachbesserung oder zum Ersatz des Gutes den Ausbau des vertragswidrigen Gutes und den Einbau des ersetzten oder reparierten Gutes oder die Verpflichtung, die Kosten für den Ausbau oder den Einbau zu tragen.
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Der Verbraucher ist nicht verpflichtet, für die normale Nutzung der ersetzten Ware in der Zeit vor dem Austausch zu zahlen.
Artikel 135c Preissenkung und Vertragskündigung
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Der Preisrückgang ist proportional zum Wertverlust der Ware, die der Verbraucher erhält, im Vergleich zu dem Wert, den sie gehabt hätte, wenn sie vorschriftsmäßig gewesen wäre.
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Der Verbraucher übt sein Recht auf Beendigung des Kaufvertrags durch eine an den Verkäufer gerichtete Erklärung aus, die die Willensbekundung zur Beendigung des Kaufvertrags enthält.
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Betrifft die Vertragswidrigkeit nur einen Teil der im Rahmen des Kaufvertrags gelieferten Waren und liegt ein Rücktrittsgrund im Sinne von Artikel 135-bis vor, so kann der Verbraucher nur in Bezug auf die vertragswidrigen Waren und die zusammen mit den vertragswidrigen Waren gekauften Waren vom Vertrag zurücktreten, wenn kein vernünftigerweise vorhersehbares Interesse des Verbrauchers daran besteht, die mangelfreien Waren zu seiner Verfügung zu halten.
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Wenn der Verbraucher den Kaufvertrag insgesamt oder gemäß Absatz (3) nur in Bezug auf einen Teil der im Rahmen des Kaufvertrags gelieferten Waren widerruft: (a) sendet der Verbraucher die Waren auf Kosten des Verkäufers an den Verkäufer zurück, und (b) erstattet der Verkäufer dem Verbraucher den für die Waren gezahlten Preis nach Erhalt der Waren oder des vom Verbraucher erbrachten Nachweises, dass die Waren zurückgesendet oder versandt wurden.
Artikel 135-quinquies Konventionelle Garantien
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Eine vertragliche Garantie bindet die Person, die sie anbietet, in der Art und Weise, wie sie in der Garantieerklärung selbst und in der einschlägigen Werbung, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder davor verfügbar ist, dargelegt ist. Bietet ein Hersteller dem Verbraucher eine vertragliche Garantie für die Haltbarkeit bestimmter Waren während eines bestimmten Zeitraums an, so haftet er nach Maßgabe dieses Artikels und unbeschadet sonstiger anwendbarer Bestimmungen des Unionsrechts oder des nationalen Rechts während der gesamten Dauer der Garantie unmittelbar gegenüber dem Verbraucher für die Nachbesserung oder den Ersatz der Waren gemäß Artikel 135b. In der herkömmlichen Haltbarkeitsgarantieerklärung kann der Hersteller dem Verbraucher günstigere Bedingungen anbieten. Sind die in der konventionellen Garantieerklärung genannten Bedingungen für den Verbraucher ungünstiger als die in der zugehörigen Werbung genannten Bedingungen, so bindet die konventionelle Garantie den Verbraucher gemäß den in der Werbung für die konventionelle Garantie genannten Bedingungen, es sei denn, die zugehörige Werbung wurde vor Vertragsabschluß in gleicher oder ähnlicher Weise berichtigt, wie sie gemacht wurde.
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Die vertragliche Garantieerklärung wird dem Verbraucher spätestens bei Lieferung der Waren auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt. Die Erklärung über die vertragliche Garantie ist in klarer und verständlicher Sprache abzufassen. Sie muß folgendes enthalten: a) einen klaren Hinweis darauf, daß der Verbraucher bei Vertragswidrigkeit unentgeltliche Rechtsbehelfe gegen den Verkäufer einlegen kann und daß diese Rechtsbehelfe durch die vertragliche Garantie nicht berührt werden; b) den Namen und die Anschrift des Garantiegebers; c) das vom Verbraucher einzuhaltende Verfahren zur Geltendmachung der vertraglichen Garantie; d) die Bezeichnung der Waren, für die die vertragliche Garantie gilt; und e) die Bedingungen der vertraglichen Garantie.
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Die Bürgschaft muss in italienischer Sprache verfasst sein, wobei die Schriftzeichen nicht weniger auffällig sein dürfen als die einer anderen Sprache.
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Die Nichteinhaltung von Absatz 2 berührt nicht die Bindungswirkung der vertraglichen Garantie für den Garantiegeber.
Artikel 135-sexies Zwingender Charakter der Bestimmungen
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Soweit in diesem Kapitel nichts anderes bestimmt ist, ist jede Vereinbarung, die vor der Mitteilung der Vertragswidrigkeit an den Verkäufer getroffen wurde und die darauf abzielt, die durch dieses Kapitel verliehenen Rechte zum Nachteil des Verbrauchers, sei es auch nur mittelbar, auszuschließen oder einzuschränken, null und nichtig. Die Nichtigkeit kann nur vom Verbraucher geltend gemacht werden und kann von Amts wegen vom Gericht geltend gemacht werden.
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Der Verkäufer kann dem Verbraucher stets Vertragsbedingungen anbieten, die einen größeren Schutz bieten als die Bestimmungen dieses Kapitels.
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Jede Vertragsklausel, die dadurch, dass sie die Anwendbarkeit des Rechts eines Staates außerhalb der Europäischen Union auf den Vertrag vorsieht, bewirkt, dass dem Verbraucher der durch dieses Kapitel gewährte Schutz vorenthalten wird, wenn der Vertrag eine enge Verbindung mit dem Gebiet eines Mitgliedstaats der Europäischen Union aufweist, ist nichtig.
Artikel 135 -Aussonderungsrechte Schutz durch andere Bestimmungen
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Für Angelegenheiten, die in diesem Kapitel nicht vorgesehen sind, gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs über das Zustandekommen, die Gültigkeit und die Wirksamkeit von Verträgen, einschließlich der Folgen der Vertragsbeendigung und des Rechts auf Schadensersatz.
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Für die in diesem Kapitel geregelten Angelegenheiten gelten keine anderen Bestimmungen, die dem Verbraucher ein anderes Schutzniveau gewähren würden.
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In Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d des Decreto legislativo Nr. 206 aus dem Jahr 2005 werden die Worte «und in Artikel 115 Absatz 2a» durch folgende Worte ersetzt: «in Artikel 115 Absatz 2a und in Artikel 128 Absatz 2 Buchstabe d».
KAPITEL I - bis von Verträgen über die Bereitstellung von digitalen Inhalten und Dienstleistungen
(Hinweis: Es folgen die Artikel 135-octies ff. über digitale Produkte, die gegenüber dem vorliegenden Text unverändert geblieben sind, da sie geltendes Recht sind)
Artikel 135-octies Anwendungsbereich und Definitionen
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Dieses Kapitel regelt bestimmte Aspekte von Verträgen über die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen, die zwischen einem Verbraucher und einem Gewerbetreibenden geschlossen werden, einschließlich der Vertragsmäßigkeit der digitalen Inhalte oder der digitalen Dienstleistung, der Rechtsbehelfe im Falle der Nichteinhaltung des Vertrags oder der Nichtlieferung, der Art und Weise der Ausübung dieser Rechtsbehelfe sowie der Änderung der digitalen Inhalte oder der digitalen Dienstleistung. (Wir lassen die übrigen digitalen Elemente in dieser Vorschau aus Gründen der Kürze weg, aber alle sollten im endgültigen Dokument wie im Originaltext enthalten sein, wenn Sie auch digitale Dienstleistungen oder verknüpfte Produkte verkaufen).